Rechtsanwaltskanzlei Ehrentraut Law

Willkommen

Für uns ist es sehr reizvoll uns individuell mit konkreten Sachverhalten der Mandanten auseinanderzusetzen. Vom Erstkontakt an sind wir dabei Ihr direkter Ansprechpartner und verfolgen Ihre Interessen hartnäckig.

Damit wir auch Ihre steuerrechtlichen Interessen jederzeit effektiv berücksichtigten, arbeiten wir eng mit der Steuerberatungsgesellschaft Einhart Ehrentraut Steuerberatungsgesellschaft mbH zusammen.

Sie finden unsere Kanzlei in Frankfurt-Sachsenhausen. In der 1910 für die Direktoren der Wayss & Freitag AG errichteten Villa befinden sich unsere Kanzleiräume im Souterrain.

Das Referendariat leistete Rechtsanwalt Ehrentraut in Sachsen beim Amtsgericht Chemnitz, der Staatsanwaltschaft Chemnitz und dem Finanzamt Leipzig I ab. Anschließend erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

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Steuerfragen

Wir klären Ihre Steuerfragen in Zusammenarbeit mit der Einhart Ehrentraut Steuerberatungsgesellschaft mbH.

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Forderungsdurchsetzung

Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich und im Zweifel gerichtlich durch.

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Rechtliche Beratung

Wir beraten Sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ihren rechtlichen Anliegen.

 

 

 

 

 

 


Kooperation

Seit 2020 stehen wir in enger Kooperation mit dem Steuerberater Einhart Ehrentraut und beraten Mandanten so ideal in Steuer- und einhergehenden Rechtsfragen. Daher sind die Wege kurz und die Kommunikation schnell.

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Honorar

Erstberatung

Gegenüber Verbrauchern darf ein Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch maximal 226,10 EUR (inkl. USt) in Rechnung stellen. Wir berechnen Ihnen für die Erstberatung in aller Regel 150,00 EUR (inkl. USt).

Die Erstberatung ist nicht mit dem bloßen Erstkontakt per Telefon oder Email zu verwechseln. Die Erstberatung hat den Sinn, Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben. Sie erfahren zum Beispiel, ob Ihnen zivilrechtliche Ansprüche zustehen, ob Sie sich gegen eine Kündigung wehren können oder ob eine Klage erfolgreich angefochten werden kann.

Gerne biete wir Ihnen auch vorab eine unentgeltliche Kostenabschätzung an (ohne Beratung).

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

Sollten Sie sich die Beratung bei einem Anwalt nicht leisten können, so gibt es die Möglichkeit staatliche Unterstützung im Rahmen der „Beratungshilfe“ in Anspruch zu nehmen.

Einen dafür erforderlichen Beratungsschein oder Berechtigungsschein können Sie in der Regel beim Amtsgericht ihres Bezirkes in der Rechtsantragsstelle beantragen. Danach können Sie sich beim Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt darf hierfür maximal eine Gebühr von 15,00 EUR verlangen.

Im Rahmen dieser Beratungshilfe ist auch ein außergerichtliches schriftliches Tätigwerden möglich, ohne dass für Sie weitere Kosten anfallen. Sollte eine Vertretung vor Gericht erforderlich werden, ist darüber hinaus eine Prozesskostenhilfe möglich.

Außergerichtliche / gerichtliche Vertretung

Für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung erfolgt eine Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). In Einzelfällen kann auch eine besondere Vergütungsvereinbarung getroffen werden (Pauschalpreis, Stundensatz, Erfolgshonorar).

Eine erste Hilfe bietet Ihnen bspw. der Kostenrechner vom Deutschen Anwaltsverein.

Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Wir zeigen Ihnen alle Risiken aber auch die Chancen einer Rechtsverfolgung auf, so dass Sie anhand einer fundierten Basis wirtschaftliche Entscheidungen treffen können.

Bei allen Schritten steht Ihnen Rechtsanwalt Ehrentraut tatkräftig zur Seite und kommuniziert mit Ihnen alle anstehenden Kosten, so dass Sie diese zuverlässig abschätzen können.

 

 

 

 

 

 


Kontakt

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Ihr Anliegen.

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